Verordnung Campieren Gemeindegebiet Obertraun

GZ: 770/01-527/2023/Sc


V E R O R D N U N G


des Gemeinderates der Gemeinde Obertraun vom 19.06.2023 mit der Regelungen zum Campieren außerhalb von Campingplätzen getroffen werden.


Aufgrund des § 76 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, idF. LGBl. Nr. 62/2021 wird verordnet:


§ 1 

Campieren außerhalb von Campingplätzen


  • Außerhalb von Campingplätzen ist das Campieren im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Obertraun unzulässig.


§ 2 

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft.


Der Bürgermeister

Prof. Mag. Egon Höll eh.