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Das Ziel ist, gemeinsam mit unseren Kunden zu erreichen, dass weniger wertvolle Lebensmittel weggeworfen werden!
Die Einkaufsberechtigung erhalten Sie beim SOZIALAMT Ihrer Wohngemeinde.
Erforderliche Unterlagen: Lichtbildausweis, E-Card, Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.
Einkommensgrenze = Netto Haushaltseinkommen
Einpersonenhaushalt € 1.450,00
Ehepaare / Lebensgemeinschaften € 2.050,00
Erhöhung je Kind (Nachweis Familienbeihilfe) € 370,00
Nicht zum Haushaltseinkommen zählen das Pflegegeld, die Familienbeihilfe, Studienbeihilfe und Alimente für Kinder.
GRAZER STRASSE 8 (ehemalige Fleischhauerei Hippesroither), 4820 Bad Ischl
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag 15:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 15:00 – 17:00 Uhr
Freitag 11:00 - 13:00 Uhr
Damit keine Konkurrenz zu herkömmlichen Supermärkten entsteht, ist das Einkaufsvolumen begrenzt:
Der Ausweis berechtigt zu Einkäufen bis maximal € 50,00 pro Woche! Pro Haushalt wird nur eine Einkaufsberechtigung ausgestellt!
Wir freuen uns über jeden Kunden! Bei Missbrauch wird die Karte entzogen!
Antragsformular_Cent_Markt_NEU_ab_01.01.2025[1].pdf herunterladen (0.2 MB)