Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 15. – 22. Juni 2026 unterschrieben werden:
„Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl“
„Polizei – kritischer Personalmangel“
„Transparenz im Parlament“
„Gratis Verhütung“
Eintragungszeitraum:
Montag, 15. Juni 2026, von 08.00 bis 20.00 Uhr
Dienstag, 16. Juni 2026, von 08.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2026, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 18. Juni 2026, von 08.00 bis 17.00 Uhr
Freitag, 19. Juni 2026, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Montag, 22. Juni 2026, von 08.00 bis 17.00 Uhr
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026), 20.00 Uhr, durchführen.
Link: Aktuelle Volksbegehren
Wichtige Informationen zu Volksbegehren:
Nach erfolgter Registrierung beim Bundesministerium für Inneres werden Volksbegehren im "Zentralen Wählerregister" (neu seit 1. Januar 2018) freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können BürgerInnen die Unterstützungserklärung/das Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder österreichischen Gemeinde während der Parteienverkehrszeiten oder via Internet (mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unterschreiben.
Wurden die erforderlichen 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten „Einleitungsantrag“. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden.
Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften mitgerechnet