Mindesteinkommenbezieher-Zuschuss

Bei Nachweis eines Haushalt-Mindesteinkommens (Ausgleichszulagen-Richtsatz) wird vierteljährlich ein Zuschuss zu den Wasser-, Kanal- und Müllgebühren gewährt. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Gemeinde Obertraun

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