Gemeinde Obertraun
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GEMEINDEAMT OBERTRAUN
KUNDMACHUNG
Der Betrieb der Abfallbeseitigung ist grundsätzlich mindestens kostendeckend zu führen. Um dies zu erreichen, sind die Gebühren für die Abfallentsorgung im Anlassfall anzupassen.
Aufgrund der vertraglich festgelegten Indexsteigerung für die Abfallabfuhr sowie den geringeren Altstofferlösen ist es notwendig, die Abfallgebühr ab Jahresbeginn 2024 zu erhöhen.
Mit der Anhebung der Restabfallgebühren um 4 % und der Bioabfallgebühren um 6 % wird gleichzeitig eine Kostendeckung für 2024 gewährleistet.
Gemäß 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit öffentlich kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Obertraun, in seiner am 14. Dezember 2023 abgehaltenen Sitzung den Beschluss gefasst hat, mit Wirksamkeit per 1.Jänner 2024 die
Abfallgebührenordnung
der Gemeinde Obertraun vom 4. Dezember 2015 in der geltenden Fassung, Änderung per 1.1.2024, wie folgt zu ändern:
§ 2
Höhe der Gebühr
(1) Die Abfallgebühr beträgt
a) je abgeführte Restabfalltonne
1-2 -wöchig 4-wöchig
60 Liter Inhalt Euro 4,89 Euro 7,09
80 Liter Inhalt Euro 6,29 Euro 9,12
90 Liter Inhalt Euro 7,07 Euro 10,26
120 Liter Inhalt Euro 8,60 Euro 12,26
240 Liter Inhalt Euro 16,64
b) je abgeführtem Restmüll-Container
1-2 -wöchig
770 Liter Inhalt Euro 53,15
1100 Liter Inhalt Euro 71,38
c) je abgeführtem Abfallsack
60 Liter Inhalt Euro 5,35 Euro 7,65
d) je abgeführtem Großcontainer für
je 1.000 Liter Inhalt Euro 62,39
(2) Die Abfallgebühr für die Biotonne beträgt
je abgeführtem Kompostierabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von:
120 Liter Inhalt Euro 9,58
240 Liter Inhalt Euro 18,23
Die Abänderung der Abfallgebührenordnung tritt per 1. Jänner 2024 in Kraft.
Der Bürgermeister:
(Mag. Egon Höll)